Freianlagen

Freianlagen sind planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken und landschaftspflegerische Freianlagenplanungen mit Objekten. (§39 I HOAI 2013)

Von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung und –betreuung decken wir für Sie alle Leistungsphasen der Planung ab. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege finden dabei Berücksichtigung. Bei Eingriffen in Natur und Landschaft begleiten wir Sie von den ersten Schritten des Genehmigungsverfahrens über die fachübergreifenden Planungen bis zur Umsetzung und Kontrolle.

 

Teilleistung Freianlagen

Planung und Projektierung von Spiel- und Sportplätzen sowie Parkanlagen im öffentlichen und privaten Bereich. Herstellerneutrale Beratung bei der Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Birgit Karow
Telefon 0381 809 58 34
Mobil 01522 28 33 650

Eingriffe in Natur und Umwelt sind ausgleichspflichtig. In M-V werden diese Eingriffe nach den HZE bewertet und  Ausgleichsmaßnahmen gegenübergestellt. Ein Beispiel ist die E/A-Bilanzierung aller investiven Maßnahmen (Wegebau, Dorferneuerung), die im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren durchgeführt werden sollen. Dabei wird die  Versiegelung von Flächen als Eingriff gewertet und ist entsprechend auszugleichen.

In anderen Bundesländern (S-H, Niedersachsen) sind ebenfalls bei Trassenplanungen Ausgleichsbilanzierungen notwendig.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Jörg Gothow
Geschäftsführer
Telefon 0381 809 58 0
Mobil 0172 8850862

Durch den Ausbau der kommunalen Infrastruktur wird der Natur verstärkt Fläche entnommen. Eine gezielte Maßnahme, die dem entgegenwirkt, ist die großflächige Erstaufforstung von Waldflächen oder die Verjüngung von bereits bestehenden Waldflächen. Im Rahmen von Bodenordnungsverfahren werden immer häufiger Erstaufforstungen für einen entsprechenden Ausgleich für notwendige Eingriffe durchgeführt.

Darüber hinaus sind im Rahmen der Beantragung von Waldumwandlungsflächen auch Erstaufforstungen zum Ausgleich vorgeschrieben.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Jörg Gothow
Geschäftsführer
Telefon 0381 809 58 0
Mobil 0172 8850862